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»(…) Befolgend dies war der Trabant ein völlig deutscher Gegen­stand«

Wo Christian Morgen­stern komplett am Weltraum­recht vorbei­dichtete

Vortrag von Prof. Dr. Kai-Uwe Schrogl

Der Weltraum ist kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil: Bereits in den 1960er Jahren wurde die rechtliche Ordnung für den Status und die Nutzung des Weltraums in Form mehrerer internationaler Verträge gelegt. Seither ist der Weltraum ein völkerrechtlich verbrieftes globales Gemeingut. Dem Mond (und den anderen Himmelskörpern) wurde 1979 sogar ein eigener Vertrag gewidmet. Dieser Vortrag stellt die Grundlagen des Weltraumrechts vor und schaut insbesondere auf die Frage, wem der Mond gehört (ein augenzwinkernder »deutscher Gegenstand«?) und weshalb diese Frage derzeit international heftig diskutiert wird.

Buchung über BZ Nürnberg (Kurs-Nr. 00985).

[Abbildung KI-generiert]

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