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*Veranstaltungen (1996–2015) im Rahmen des »Turm der Sinne« sind vor Gründung von Kortizes abgehalten worden; jedoch mit maßgeblicher Arbeit des heutigen Kortizes-Teams. Die Auflistung hier erfolgt nur aus archivtechnischen Gründen.

Psycho­pathische Persönlich­keit oder Hirn­schädigung?
Konsequenzen neuro­wissen­schaft­licher Forschung für das Menschen­bild des Straf­rechts

Vortrag von Dr. Grischa Merkel

Verantwortung ist keine Illusion! Wir tragen Verantwortung, indem wir für bestimmte, rechtlich unerwünschte »Erfolge« unserer Handlungen einstehen müssen. Schuld als Unwerturteil über die Person geht aber weit darüber hinaus, denn mit der strafrechtlichen Reaktion wird dem Täter auch sein Wille vorgeworfen, den rechtlichen Standard nicht einzuhalten – ein selbst gewählter Wille, so will es der Gesetzgeber: der Täter hätte im Augenblick der Tat auch anders handeln können. Wie plausibel ist diese Annahme in Anbetracht von Tätern, die seit früher Jugend immer wieder Straftaten begehen? Und warum nehmen wir diese Freiheitsunterstellung – zumindest teilweise – zurück, wenn Erwachsene sich nach einer Hirnschädigung aggressiv oder obszön verhalten? Bestimmt der Zustand unseres Gehirns am Ende unsere Freiheit und unsere Schuld? Die Hirnforschung hat nie in Frage gestellt, dass wir in Begründungszusammenhängen leben. Gerade deshalb legt sie uns nahe, über den Umgang mit Straftätern neu nachzudenken, über die Verantwortung unserer Gesellschaft und über Schuld.